Guten Morgen! | Heute ist Dienstag der 3. Dezember 2024 | Winterzeit : 07:17:07 Uhr | gegenwärtige Temperatur in N/A : 0 °C | Wetterbedingung : | Windgeschwindigkeit : 0 km/h | Sonnenaufgang : 07:56 Uhr | Sonnenuntergang : 15:56 Uhr

Präsentation der Kanzlei : Startseite |Die Kanzlei stellt sich vor |Geschichte, Entwicklung und Tätigkeit der Kanzlei


Arbeitsschwerpunkte : Arbeitsrecht |Verkehrsrecht |Familienrecht |Sozialrecht |Zivilrecht |
Kosten : Beratungs- und Verfahrensfinanzierung |Kosten und Gebühren |
Kontakt : Postkasten |via Telefon |Herunterladen von Formularen |
Sonstiges : Neuigkeiten vom Bundesverfassungsgericht |Neuigkeiten vom Bundesgerichtshof |Neuigkeiten vom Bundesverwaltungsgericht |Mandanteninfo |Prozeßkostenrechner |Währungsrechner |Kalender |Impressum und Haftungsausschluß |

 




Familienrecht Lexikon A - Z / Zerrüttung der Ehe

Zerrüttung der Ehe ist Voraussetzung für die Scheidung. Sie ist gegeben, wenn
die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet
werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen. Es wird unwiderlegbar
vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr
getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt. Das Gleiche gilt, wenn die Ehegatten seit drei
Jahren getrennt leben. Siehe dazu §§ 1564 ff. BGB.

Besucherzähler: 3751
Besucher-Online: 8

zurück zur Hauptseite


© 2006-2024 Rechtsanwalt Bernd Wünsch