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Familienrecht Lexikon A - Z /
Zerrüttung der EheZerrüttung der Ehe ist Voraussetzung für die Scheidung. Sie ist gegeben, wenn
die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet
werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen. Es wird unwiderlegbar
vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr
getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt. Das Gleiche gilt, wenn die Ehegatten seit drei
Jahren getrennt leben. Siehe dazu §§ 1564 ff. BGB.
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