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Familienrecht Lexikon A - Z / Versorgungsausgleich

Versorgungsausgleich ist die vom Familiengericht bei der Ehescheidung zwingend
zu regelnde Scheidungsfolgesache. Durch den Versorgungsausgleich werden die
während der Ehe von den Partnern erworbenen Anwartschaften oder Aussicht auf
eine Versorgung wegen Alters oder Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit geteilt.
Siehe dazu §§ 1587 ff. BGB.

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