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Familienrecht Lexikon A - Z / Vaterschaftsanerkenntnis

Vaterschaftsanerkenntnis ist eine einseitige, formbedürftige und nicht
empfangsbedürftige Willenserklärung des Inhalts, dass der Anerkennende ein Kind
als von ihm erzeugt ansieht. Die Anerkennung der Vaterschaft ist nicht wirksam,
solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht. Die Anerkennung bedarf
der Zustimmung der Mutter. Darüber hinaus bedarf sie auch der Zustimmung des
Kindes, wenn der Mutter insoweit die elterliche Sorge nicht zusteht. Siehe
dazu §§ 1594 ff. BGB.

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