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Familienrecht Lexikon A - Z / Trennungsunterhalt

Trennungsunterhalt. Leben die Ehegatten getrennt, so kann ein Ehegatte von dem
anderen den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und
Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen. Der
laufende Unterhalt ist durch Zahlung einer Geldrente zu gewähren. Siehe dazu §
1361 BGB.

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