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Familienrecht Lexikon A - Z / Definition des Begriffes Name der Familie
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Familienrecht Lexikon A - Z / Name der Familie

Name der Familie ist der von den Ehegatten bestimmte Ehename. Über den Ehenamen
bestimmen die Ehegatten selbst. Bestimmen sie keinen Ehenamen, so führen
sie ihren zur Zeit der Eheschließung geführten Namen auch nach der
Eheschließung. Zum Ehenamen können die Ehegatten durch Erklärung gegenüber dem
Standesbeamten den Geburtsnamen des Mannes oder den der Frau bestimmen. Ein
Ehegatte, dessen Geburtsname nicht Ehename wird, kann durch Erklärung gegenüber
dem Standesbeamten dem Ehenamen seinen Geburtsnamen voranstellen. Die
Einzelheiten sind in § 1355 BGB geregelt.

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