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Familienrecht Lexikon A - Z / Gütergemeinschaft

Gütergemeinschaft ist ein vertraglicher Güterstand zwischen Eheleuten. Sie wird
durch notariellen Ehevertrag vereinbart. Durch die Gütergemeinschaft wird
das gesamte Vermögen der Eheleute grundsätzlich vollständig gemeinschaftliches
Vermögen beider Ehepartner (Gesamtgut). Soweit die Ehegatten bestimmte
Gegenstände und Rechte zum Vorbehaltsgut erklären (z.B. ihnen jeweils zustehende
beschränkte persönliche Dienstbarkeiten und Sondergut), verwalten sie dieses
selbständig.

Einzelheiten sind in §§ 1415 ff. BGB geregelt.

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