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Familienrecht Lexikon A - Z / Familiensachen

Familiensachen sind u.a. Ehesachen (Scheidung und Versorgungsausgleich),
Verfahren über die Regelung der elterlichen Sorge für ein eheliches Kind,
Verfahren über die Regelung des Umgangs eines Elternteils mit dem ehelichen
Kind, Streitigkeiten, die die durch Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht
betreffen.

Für Familiensachen ist das Familiengericht sachlich zuständig.

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