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Familienrecht Lexikon A - Z / eheliches Kind

Eheliches Kind - Ein Kind, das nach der Eheschließung geboren wurde, ist
ehelich, wenn die Frau es vor oder während der Ehe empfangen und der Mann
innerhalb der Empfängniszeit der Frau beigewohnt hat. In diesem Zusammenhang
besteht die Vermutung, dass der Mann der Frau innerhalb der Empfängniszeit
beigewohnt hat. Vgl. §§ 1591 ff. BGB.

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