Guten Morgen! | Heute ist Freitag der 14. August 2026 | Morgen ist Mariä Himmelfahrt, ein gesetzlicher Feiertag in Saarland sowie in Bayern. | Sommerzeit : 00:07:33 Uhr | in : | : | : | Sonnenaufgang : 05:46 Uhr | Sonnenuntergang : 20:35 Uhr

Präsentation der Kanzlei : Startseite |Die Kanzlei stellt sich vor |Geschichte, Entwicklung und Tätigkeit der Kanzlei


Arbeitsschwerpunkte : Arbeitsrecht |Verkehrsrecht |Familienrecht |Sozialrecht |Zivilrecht |
Kosten : Beratungs- und Verfahrensfinanzierung |Kosten und Gebühren |
Kontakt : Postkasten |via Telefon |Herunterladen von Formularen |
Sonstiges : Neuigkeiten vom Bundesverfassungsgericht |Neuigkeiten vom Bundesgerichtshof |Neuigkeiten vom Bundesverwaltungsgericht |Mandanteninfo |Prozeßkostenrechner |Währungsrechner |Kalender |Impressum und Haftungsausschluß |

 




Familienrecht Lexikon A - Z / Ehefähigkeit

Ehefähigkeit ist die Fähigkeit einer Person zur wirksamen Eheschließung.
Geschäftsunfähige sind nach § 2 des Ehegesetzes nicht ehefähig. Ein
minderjähriger Ehewilliger bedarf zur Eingehung der Ehe der Einwilligung seines
gesetzlichen Vertreters (§ 3 Ehegesetz).

Besucherzähler: 6464
Besucher-Online: 8

zurück zur Hauptseite


© 2006-2026 Rechtsanwalt Bernd Wünsch