Guten Morgen! | Heute ist Dienstag der 3. Dezember 2024 | Winterzeit : 06:46:02 Uhr | gegenwärtige Temperatur in N/A : 0 °C | Wetterbedingung : | Windgeschwindigkeit : 0 km/h | Sonnenaufgang : 07:56 Uhr | Sonnenuntergang : 15:56 Uhr

Präsentation der Kanzlei : Startseite |Die Kanzlei stellt sich vor |Geschichte, Entwicklung und Tätigkeit der Kanzlei


Arbeitsschwerpunkte : Arbeitsrecht |Verkehrsrecht |Familienrecht |Sozialrecht |Zivilrecht |
Kosten : Beratungs- und Verfahrensfinanzierung |Kosten und Gebühren |
Kontakt : Postkasten |via Telefon |Herunterladen von Formularen |
Sonstiges : Neuigkeiten vom Bundesverfassungsgericht |Neuigkeiten vom Bundesgerichtshof |Neuigkeiten vom Bundesverwaltungsgericht |Mandanteninfo |Prozeßkostenrechner |Währungsrechner |Kalender |Impressum und Haftungsausschluß |

 




Familienrecht Lexikon A - Z / Eheaufhebung

Eheaufhebung ist die Auflösung der Ehe wegen Vorliegens eines der in den
§§ 30 bis 34 und 39 Ehegesetz genannten Gründe. Sie erfolgt durch gerichtliches
Urteil. Aufhebungsgründe sind u.a. der Mangel der Einwilligung des gesetzlichen
Vertreters, der Irrtum über die persönlichen Eigenschaften des anderen
Ehegatten oder eine arglistige Täuschung bei Eingehung der Ehe.

Besucherzähler: 6070
Besucher-Online: 3

zurück zur Hauptseite


© 2006-2024 Rechtsanwalt Bernd Wünsch