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Entscheidungen in Familiensachen

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BESCHLUSSXII ZB 65/99

vom

11. Februar 2004

in der Familiensache

BGB § 1587 a Abs. 7 Satz 1; VAHRG § 10 a;

GAL § 2 Abs. 1 (Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte i.d.F. vom 14. September

1965)

ALG §§ 11, 71, 90, 92 (Gesetz über die Alterssicherung für Landwirte vom 29. Juli

1994)

Ist mangels lückenloser Beitragsentrichtung in der Zeit bis 31. Dezember 1994 bereits dem Grunde nach keine Anwartschaft auf Altershilfe für Landwirte entstanden,

findet kein Versorgungsausgleich statt. Auf die Regelung des § 1587 a Abs. 7 Satz 1

BGB kommt es hierbei nicht an.

Wird später durch Nachzahlung oder erneute eigenständige Erfüllung der Voraussetzungen das Anrecht wieder begründet, kommt eine Änderung nach § 10 a VAHRG in

Betracht.

BGH, Beschluß vom 11. Februar 2004 - XII ZB 65/99 - OLG Koblenz

AG Bingen

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