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Entscheidungen in Familiensachen

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BESCHLUSSXII ZB 110/99

vom

6. Oktober 2004

in der Familiensache

BGB §§ 138 Aa, 242 D, 1408 Abs. 2, 1414, 1587 o

Zur Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle eines notariellen Ehevertrags, der neben

der Vereinbarung der Gütertrennung und des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs auch Regelungen über den nachehelichen Ehegattenunterhalt, die Übertragung eines Hausanteils auf den Ehemann und eine Ausgleichszahlung des Ehemannes an die Ehefrau enthält (Fortführung des Senatsurteils vom 11. Februar 2004

- XII ZR 265/02 - FamRZ 2004, 601; vgl. auch Senatsbeschluß vom 6. Oktober 2004

- XII ZB 57/03 - zur Veröffentlichung bestimmt).

BGH, Beschluß vom 6. Oktober 2004 - XII ZB 110/99 - OLG München

AG Neu-Ulm

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