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Entscheidungen in Familiensachen

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BESCHLUSSXII ZB 77/06

vom

9. Mai 2007

in der Familiensache

BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 2; SGB VI § 76 Abs. 7

Zur Höhe des Ausgleichsbetrags, wenn ein Ehegatte wegen der bereits während der Ehe erfolgten vorzeitigen Inanspruchnahme einer Altersrente in der

gesetzlichen Rentenversicherung einen Abschlag bei der Höhe der Versorgung

hat hinnehmen müssen (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 22. Juni 2005

- XII ZB 117/03 - FamRZ 2005, 1455 ff.).

BGH, Beschluss vom 9. Mai 2007 - XII ZB 77/06 - Kammergericht Berlin

AG Berlin-Pankow/Weißensee

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