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Entscheidungen in Familiensachen

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BESCHLUSSXII ZB 68/03

vom

14. Februar 2007

in der Familiensache

BGB § 1587 c

Obwohl durch das Alterseinkünftegesetz vom 5. Juli 2004 (BGBl. I S. 1427) die

steuerliche Ungleichbehandlung von Beamtenpensionen und Sozialversicherungsrenten in der Übergangszeit bis 2040 nicht vollständig beseitigt worden ist,

kommt auch dann, wenn die geschiedenen Ehegatten zu dem dadurch betroffenen Personenkreis gehören, eine Herabsetzung des Versorgungsausgleichs

nach § 1587 c Nr. 1 BGB nur in Betracht, wenn schon bei dessen Durchführung

verlässlich vorausgesehen werden kann, dass die konkreten Auswirkungen einer (künftigen) steuerlichen Ungleichbehandlung schwer genug wiegen, um die

ungekürzte Durchführung des Versorgungsausgleichs als grob unbillig erscheinen zu lassen.

BGH, Beschluss vom 14. Februar 2007 - XII ZB 68/03 - OLG Schleswig

AG Neumünster

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