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Entscheidungen in Familiensachen

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BESCHLUSSXII ZB 277/03

vom

7. Juli 2004

in der Familiensache

BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 und 4

Nach der Neuregelung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zum 1. Januar 2002 sind deren Versorgungsanrechte im Anwartschaftsstadium als statisch, im Leistungsstadium jedoch

als volldynamisch zu beurteilen.

BGH, Beschluß vom 7. Juli 2004 - XII ZB 277/03 - OLG Zweibrücken

AG Kaiserslautern

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