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BESCHLUSSXII ZB 116/07

vom

20. Februar 2007

in der Familiensache

ZPO § 165

Wird eine Protokollfälschung behauptet, dürfen selbst bei Anlegung eines strengen

Maßstabs an die Darlegungslast die Anforderungen an die Prozesspartei insoweit

nicht überspannt werden. Denn die Partei, die in aller Regel keinen hinreichenden

Einblick in die internen Geschäftsabläufe des Gerichts und die Arbeitsweise des

Richters hat, ist in derartigen Fällen durchweg auf bloße Indizien für den objektiven

Tatbestand und auf Schlussfolgerungen für dessen subjektive Seite angewiesen (im

Anschluss an BGH Urteil vom 16. Oktober 1984 - VI ZR 205/83 - NJW 1985, 1782

und Beschluss vom 3. März 2004 - VIII ZB 121/03 - BGH-Report 2004, 979, 980).

BGH, Beschluss vom 20. Februar 2008 - XII ZB 116/07 - OLG Rostock

LG Demmin

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