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Entscheidungen in Familiensachen

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BESCHLUSSXII ZB 65/03

vom

23. März 2005

in der Familiensache

VAHRG § 1 Abs. 2; SGB VI § 101 Abs. 3; BeamtVG § 57 Abs. 1 Satz 2

Die Realteilung einer bei einem privaten Träger bestehenden Versorgung (hier: Pensionskasse des ZDF) ist auch dann zulässig, wenn die maßgebende Satzung keine

dem sog. Rentnerprivileg (§ 101 Abs. 3 SGB VI § 57 Abs. 1 Satz 2 BeamtVG) entsprechende Regelung vorsieht.

BGH, Beschluß vom 23. März 2005 - XII ZB 65/03 - OLG Frankfurt am Main

AG Bad Schwalbach

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