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Entscheidungen in Familiensachen

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BESCHLUSSXII ZB 39/01

vom

7. Dezember 2005

in der Familiensache

VAHRG § 3 a

Enthält eine Versorgungsordnung die Regelung, dass ein Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung wegfällt, wenn der Witwer oder die Witwe wieder heiratet

(sog. Wiederverheiratungsklausel), kann ein geschiedener, wieder verheirateter

Ehegatte von dem Träger der Versorgung nicht die Zahlung einer Ausgleichsrente im Wege des verlängerten schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs gemäß § 3 a VAHRG verlangen (hier: Versorgungsordnung der Volkswagen AG).

BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2005 - XII ZB 39/01 - OLG Braunschweig

AG Wolfsburg

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