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Entscheidungen in Familiensachen

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BESCHLUSSXII ZB 260/03

vom

23. November 2005

in der Familiensache

VAÜG § 1 Abs. 2 Nr. 2; BGB § 1587 b Abs. 5

a) Die bei der Sächsischen Ärzteversorgung erworbenen Versorgungsanrechte

sind angleichungsdynamisch im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 2 VAÜG.

b) Zur Berechnung des Höchstbetrages (§ 1587 b Abs. 5 BGB), wenn dem

ausgleichsberechtigten Ehegatten, der seinerseits nur angleichungsdynamische Rentenanrechte erworben hat, im Versorgungsausgleich sowohl angleichungs- als auch regeldynamische Rentenanrechte gutgebracht werden sollen.

BGH, Beschluss vom 23. November 2005 - XII ZB 260/03 - OLG Brandenburg

AG Frankfurt/Oder

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