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Entscheidungen in Familiensachen

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BESCHLUSSXII ZB 255/03

vom

23. März 2005

in der Familiensache

BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3, 4

Anrechte bei der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg (ZVK-KVBW) sind nach der Änderung der für sie

geltenden Satzung der ZVK-KVBW im Anwartschaftsstadium als statisch, im

Leistungsstadium jedoch als volldynamisch zu beurteilen (im Anschluß an die

Senatsbeschlüsse vom 7. Juli 2004 - XII ZB 277/03 - FamRZ 2004, 1474 und

vom 8. September 2004 - XII ZB 144/04 - FamRZ 2004, 1706 und vom

6. Oktober 2004 - XII ZB 133/04 - FamRZ 2004, 1959).

BGH, Beschluß vom 23. März 2005 - XII ZB 255/03 - OLG Karlsruhe

AG Überlingen

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