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Entscheidungen in Familiensachen

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BESCHLUSSXII ZB 209/03

vom

20. Juli 2005

in der Familiensache

BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3, 4

Auch Anrechte bei der Zusatzversorgungskasse Thüringen beim Kommunalen Versorgungsverband Thüringen (ZVK-KVTh) sind nach der Änderung der für sie geltenden Satzung im Anwartschaftsstadium als statisch, im Leistungsstadium jedoch als

volldynamisch zu beurteilen (im Anschluß an die Senatsbeschlüsse vom 7. Juli 2004

- XII ZB 277/03 - FamRZ 2004, 1474, vom 8. September 2004 - XII ZB 144/04 -

FamRZ 2004, 1706, vom 6. Oktober 2004 - XII ZB 133/04 - FamRZ 2004, 1959 und

vom 23. März 2005 - XII ZB 255/03 - FamRZ 2005, 878).

BGH, Beschluß vom 20. Juli 2005 - XII ZB 209/03 - OLG Jena

AG Stadtroda

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