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Entscheidungen in Familiensachen

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BESCHLUSSXII ZB 197/04

vom

7. Dezember 2005

in der Familiensache

BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 4 b, § 1587 g Abs. 2; EGBGB Art. 17 Abs. 1 a.F.

Zur Ermittlung des Ehezeitanteils einer Rentenanwartschaft bei der österreichischen Pensionsversicherungsanstalt im schuldrechtlichen Versorgungsausgleich.

BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2005 - XII ZB 197/04 - OLG Schleswig

AG Bad Schwartau

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