Guten Tag! | Heute ist Mittwoch der 27. September 2023 | Sommerzeit : 16:20:51 Uhr | gegenwärtige Temperatur in N/A : 0 °C | Wetterbedingung : | Windgeschwindigkeit : 0 km/h | Sonnenaufgang : 06:59 Uhr | Sonnenuntergang : 18:55 Uhr

Präsentation der Kanzlei : Startseite |Die Kanzlei stellt sich vor |Geschichte, Entwicklung und Tätigkeit der Kanzlei


Arbeitsschwerpunkte : Arbeitsrecht |Verkehrsrecht |Familienrecht |Sozialrecht |Zivilrecht |
Kosten : Beratungs- und Verfahrensfinanzierung |Kosten und Gebühren |
Kontakt : Postkasten |via Telefon |Herunterladen von Formularen |
Sonstiges : Neuigkeiten vom Bundesverfassungsgericht |Neuigkeiten vom Bundesgerichtshof |Neuigkeiten vom Bundesverwaltungsgericht |Mandanteninfo |Prozeßkostenrechner |Währungsrechner |Kalender |Impressum und Haftungsausschluß |

 




Entscheidungen in Familiensachen

Präsentiert durch die Anwaltskanzlei Bernd Wünsch

Suche :

BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSSXII ZB 191/01

vom

10. August 2005

in der Familiensache

BGB § 1587 h Nr. 1, § 1587 c Nr. 1

Hat der ausgleichspflichtige Ehegatte für die schuldrechtlich auszugleichende

Betriebsrente in vollem Umfang - also auch hinsichtlich ihres dem ausgleichsberechtigten Ehegatten gebührenden Teils - Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen, während die schuldrechtliche Ausgleichsrente bei der Bemessung der von dem ausgleichsberechtigten Ehegatten zu erbringenden

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge unberücksichtigt bleibt, so kann dem

sich daraus ergebenden Verstoß gegen den Halbteilungsgrundsatz durch eine

Kürzung der Ausgleichsrente nach § 1587 h Nr. 1 BGB, § 1587 c Nr. 1 BGB

Rechnung getragen werden.

BGH, Beschluss vom 10. August 2005 - XII ZB 191/01 - OLG Celle

AG Hannover

weiter (aktuelle Seite 1 von 12)

401 Entscheidungen mit Ihrem Suchbegriff Familiensache gefunden!

Besucherzähler: 1621490
Besucher-Online: 13

zurück zur Hauptseite


© 2006-2023 Rechtsanwalt Bernd Wünsch