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Entscheidungen in Familiensachen

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BESCHLUSSXII ZB 164/03

vom

1. Dezember 2004

in der Familiensache

ZPO §§ 233 Fc, 85 Abs. 2, 520 Abs. 2 Satz 1

Zur Verpflichtung des Rechtsanwalts, die Notierung sowohl der Berufungs- als

auch der Berufungsbegründungsfrist zu prüfen, wenn ihm die Handakte zu einer Besprechung mit seinem Mandanten vorgelegt worden ist, in deren Verlauf

der Mandant ihn beauftragt, Berufung einzulegen, und im Anschluß an die er

die Berufungsschrift diktiert (Fortführung der Senatsbeschlüsse vom 11. Februar 2004 - XII ZB 263/03 - FamRZ 2004, 696 und vom 21. April 2004 - XII ZB

243/03 - FamRZ 2004, 1183 f.).

BGH, Beschluß vom 1. Dezember 2004 - XII ZB 164/03 - OLG München

LG Landshut

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