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BESCHLUSSXII ZB 162/01

vom

11. Februar 2004

in der Familiensache

VAHRG § 10 a Abs. 1 Nr. 1; BGB § 1587 Abs. 2

Zur Korrektur eines im Ausgangsverfahren rechtsfehlerhaft zugrunde gelegten

Ehezeitendes im Abänderungsverfahren nach § 10 a VAHRG (Fortführung von

Senatsbeschluß vom 13. Dezember 1995 - XII ZB 95/93 - FamRZ 1996, 282,

283).

BGH, Beschluß vom 11. Februar 2004 - XII ZB 162/01 - OLG Frankfurt am Main

AG Wiesbaden

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