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Entscheidungen in Familiensachen

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BUNDESGERICHTSHOF

IM NAMEN DES VOLKES

URTEILXII ZR 15/03Verkündet am:

5. Mai 2004

Küpferle,

Justizamtsinspektorin

als Urkundsbeamtin

der Geschäftsstelle

in der Familiensache

ZPO § 323

BGB § 1578

Zur Ermittlung der Einkünfte eines unterhaltspflichtigen AlleingesellschafterGeschäftsführers, der sich seine Geschäftsführerbezüge wegen rückläufiger Betriebsergebnisse herabgesetzt hat.

BGH, Urteil vom 5. Mai 2004 - XII ZR 15/03 - OLG Oldenburg

AG Lingen

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