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BESCHLUSSXII ZB 133/04

vom

6. Oktober 2004

in der Familiensache

BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3, 4

Anrechte bei der Bahnversicherungsanstalt, Abteilung B, sind nach der ab 1. Januar

2001 geltenden Änderung der für sie geltenden Satzung der Bahnversicherungsanstalt im Anwartschaftsstadium als statisch, im Leistungsstadium jedoch als volldynamisch zu beurteilen (im Anschluß an die Senatsbeschlüsse vom 7. Juli 2004 - XII ZB

277/03 - FamRZ 2004, 1474 und vom 8. September 2004 - XII ZB 144/04 - zur Veröffentlichung bestimmt).

BGH, Beschluß vom 6. Oktober 2004 - XII ZB 133/04 - OLG Celle

AG Lüneburg

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