Die Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO) ist eine
Gewerkschaft und deshalb zu Tarifabschlüssen in der Lage. Sie erfüllt alle
hierfür nach der Rechtsprechung erforderlichen Voraussetzungen. Die
Arbeitnehmervereinigung hat sich als satzungsgemäße Aufgabe die Wahrnehmung
der Interessen ihrer Mitglieder gesetzt und ist willens, Tarifverträge
abzuschließen. Sie ist frei gebildet, gegnerfrei, auf überbetrieblicher
Grundlage organisiert, strukturell unabhängig und erkennt das geltende
Tarifrecht an. Obwohl es sich um eine relativ kleine Organisation handelt, ist
sie hinreichend mächtig, um Druck auf die Arbeitgeberseite auszuüben. Bei
ihr sind mindestens 32 % der ca. 20.000 Flugbegleiter organisiert. Diese
sind im Falle eines Streiks kurzfristig nur schwer ersetzbar.
Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts wies daher wie
bereits die Vorinstanzen einen Antrag der Gewerkschaft ver.di ab, mit dem
diese die Feststellung begehrte, UFO sei keine Gewerkschaft. Ursprünglich
hatte sich UFO lediglich zum Ziel gesetzt, den in den damaligen Gewerkschaften
ÖTV und DAG organisierten Flugbegleitern eine gemeinsame Plattform zu geben.
Im Jahr 1999 entschloss sie sich jedoch, künftig selbst als Gewerkschaft
aufzutreten, und änderte ihre Satzung entsprechend. Seit dem Jahr 2000 hat
UFO schon eine Reihe von Tarifverträgen abgeschlossen.
BAG Beschluss vom 14. Dezember 2004 - 1 ABR 51/03 -
Hessisches LAG Beschluss vom 8. August 2003 - 12 TaBV
138/01 -