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Arbeitsrecht Lexikon A - Z / Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - umgangssprachlich auch
Antidiskriminierungsgesetz genannt - ist ein Gesetz, das ungerechtfertigte
Benachteiligungen aus Gründen der "Rasse", der ethnischen Herkunft,
des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des
Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen soll. Zur
Verwirklichung dieses Ziels erhalten die durch das Gesetz geschützten Personen
Rechtsansprüche gegen Arbeitgeber und Private, wenn diese ihnen gegenüber gegen
die gesetzlichen Diskriminierungsverbote verstoßen.

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