Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Versagung rechtlichen Gehörs im strafprozessualen Beschwerdeverfahren nach vorangegangener Durchsuchungsanordnung.
Aktenzeichen:
2 BvR 533/13 vom 09.09.2013
Quellenangabe:
Bundesverfassungsgericht
Veröffentlichung am:
9. September 2013 (Montag)
Nachricht:
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