Gegenstand der Verfahren des Organstreits und der Verfassungsbeschwerde ist die Frage, ob die Beobachtung von Abgeordneten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Aktenzeichen:
2 BvR 2436/10, 2 BvE 6/08 vom 17.09.2013
Quellenangabe:
Bundesverfassungsgericht
Veröffentlichung am:
17. September 2013 (Dienstag)
Nachricht:
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