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Neuigkeiten vom Bundesverfassungsgericht

Präsentiert durch die Anwaltskanzlei Bernd Wünsch

 

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Titel:

Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom heutigen Tag einen Eilantrag der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands, mit dem die Ausstrahlung eines Wahlwerbespots begehrt wurde, abgelehnt.

Aktenzeichen:

27. April 2019 | Eilantrag der NPD auf Verpflichtung zur Ausstrahlung eines Wahl

Quellenangabe:

Bundesverfassungsgericht

Veröffentlichung am:

27. April 2019 (Sonnabend)

Nachricht:



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