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Neuigkeiten aus der Pressestelle des Bundesgerichtshofes

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Titel:

Terminhinweis am 16. Februar 2016, 10.00, Uhr in Sachen XI ZR 454/14, XI ZR 63/15, XI ZR 73/15 und XI ZR 96/15 (Auszahlungsabschlag bei KfW-Darlehen)

Quellenangabe:

Bundesgerichtshof

Pressemitteilung :

Pressemitteilung 200/15 vom 08.12.2015

Veröffentlichung am:

8. Dezember 2015 (Dienstag)

Nachricht:

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 200/2015

Terminhinweis am 16. Februar 2016, 10.00, Uhr in Sachen XI ZR 454/14, XI ZR 63/15, XI ZR 73/15 und XI ZR 96/15 (Auszahlungsabschlag bei KfW-Darlehen)

Die klagenden Darlehensnehmer begehren von den beklagten Kreditinstituten jeweils Rückzahlung eines sog. Auszahlungsabschlags, den die Beklagten im Rahmen von aus Fördermitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (nachfolgend KfW) gewährten Darlehen aufgrund formularmäßiger Bestimmungen in den Darlehensverträgen in Höhe von 4 % des jeweiligen Darlehensnennbetrages einbehielten. Zur Refinanzierung hatten die Kreditinstitute mit der KfW jeweils Darlehensverträge abgeschlossen, die ebenfalls Auszahlungsabschläge in Höhe von 4 % des Darlehensnennbetrages zugunsten der KfW vorsahen.

Die Kläger sind der Ansicht, ihnen stehe gegen die Beklagten jeweils ein Anspruch auf Rückzahlung des Auszahlungsabschlags zu, da die Bestimmungen über den Auszahlungsabschlag in den Darlehensverträgen kontrollfähige Allgemeine Geschäftsbedingung darstellten und als solche insbesondere gegen § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB* verstießen. Zur Begründung führen sie unter anderem an, die Klauseln benachteiligten sie unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB, weil sie keine echte Gegenleistung zum Gegenstand hätten, sondern dazu dienten allgemeine Betriebskosten auf sie abzuwälzen.

In den Verfahren XI ZR 454/14, XI ZR 73/15 und XI ZR 96/15 ist die Klage in den Vorinstanzen erfolglos geblieben. In der Sache XI ZR 63/15 hatte die Klage erstinstanzlich Erfolg; auf die Berufung hin wurde sie abgewiesen.

Die Landgerichte Bückeburg und Bamberg haben angenommen, die Bestimmung über den Auszahlungsabschlag unterliege zwar der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle. Sie halte dieser Kontrolle jedoch stand, da die Vereinbarung die Kläger nicht unangemessen benachteilige. Es handele es sich nicht um einen "normalen" Geschäftskredit, der von miteinander im Wettbewerb stehenden Banken vergeben werde, sondern um einen Kredit aus subventionierten Mitteln der KfW. Die Darlehenskonditionen seien in Förderrichtlinien festgeschrieben, mit denen wirtschafts- und geopolitische Zwecke verfolgt würden. Die ausgebende Bank habe daher keine Möglichkeit, auf die Darlehenskonditionen Einfluss zu nehmen. Diese ergäben sich aus den Förderprogrammen der KfW. Darüber hinaus verweist das Landgericht Bamberg darauf, der Auszahlungsabschlag sei nicht bei der Beklagten verblieben, sondern direkt an die KfW weitergeleitet worden.

Die Landgerichte Aschaffenburg und Osnabrück sind der Auffassung, dass die Bestimmung über den Auszahlungsabschlag schon keiner AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle unterliege. Es handele sich um eine kontrollfreie Preisabrede.

Das Landgericht Aschaffenburg meint, die Beklagte wälze mit dem Auszahlungsabschlag keine eigenen Betriebskosten für die Erfüllung gesetzlicher oder nebenvertraglich begründeter Pflichten oder für sonstige Tätigkeiten, die sie im eigenen Interesse erbringe, auf ihre Kunden ab. Sie sei lediglich "durchleitende Bank" und habe auf die Vertragsgestaltung keinen Einfluss. Ihre eigenen Kosten decke sie aus der Marge zwischen den Zinssätzen im Förder- und Refinanzierungsdarlehen. Dem Kunden räume sie ein umfassendes Sondertilgungsrecht ohne Vorfälligkeitsentschädigung ein, das über ihre gesetzlichen Verpflichtungen gemäß den Regelungen über Verbraucherdarlehen hinausgehe. Der Auszahlungsabschlag sei daher als Entgelt für eine Sonderleistung anzusehen.

Das Landgericht Osnabrück ist der Auffassung, dass es sich bei dem "Förderdarlehen" nicht um einen "gewöhnlichen" Verbraucherkredit handele. Die Vertragsparteien hätten auf die Ausgestaltung der nach dem Darlehensvertrag zu erbringenden Leistungen keinen Einfluss. Der Auszahlungsabschlag sei fester Bestandteil der bei öffentlichen Förderkrediten regelmäßig ohnehin knappen Kreditkalkulation. Er stelle ein besonderes Entgelt für die dem Kunden eingeräumte Möglichkeit dar, das Förderdarlehen ohne Entrichtung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig zurückzuzahlen. Hierdurch habe der Endkreditnehmer insbesondere bei einer beabsichtigten Umschuldung in Zeiten niedriger Kapitalmarktzinsen einen Vorteil.

Mit den von den Berufungsgerichten zugelassenen Revisionen verfolgen die Kläger ihr Klagebegehren jeweils weiter.

* § 307 BGB Inhaltskontrolle

(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.

(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung

mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder

Vorinstanzen:

XI ZR 454/14

AG Rinteln – Urteil vom 21. November 2013 – 2 C 67/13

LG Bückeburg – Urteil vom 11. September 2014 – 1 S 60/13

und

XI ZR 63/15

AG Bamberg – Urteil vom 23. Mai 2014 – 0120 C 1231/13

LG Bamberg – Urteil vom 9. Januar 2015 – 3 S 80/14

und

XI ZR 73/15

AG Obernburg a. Main – Urteil vom 14. Mai 2014 – 14 C 408/13

LG Aschaffenburg – Urteil vom 15. Januar 2015 – 22 S 104/14

und

XI ZR 96/15

AG Osnabrück – Urteil vom 16. April 2014 – 45 C 23/14 (25)

LG Osnabrück – Urteil vom 20. Februar 2015 – 7 S 202/14



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18. März 2026 (Mittwoch)
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9. März 2026 (Montag)
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5. März 2026 (Donnerstag)
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27. Februar 2026 (Freitag)
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27. Februar 2026 (Freitag)
Verhandlungstermin am 21. Mai 2026 um 11:00 Uhr in Sachen I ZR 200/25 (Gestaltung der Bestätigungsseite bei Kündigung eines Fitnessstudiovertrags im elektronischen Geschäftsverkehr)
26. Februar 2026 (Donnerstag)
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23. Februar 2026 (Montag)
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18. Februar 2026 (Mittwoch)
Vacation of plot of land following annulment of fall of the hammer in compulsory auction proceedings
17. Februar 2026 (Dienstag)
Weiterer Verhandlungstermin am Mittwoch, den 25. Februar 2026, um 10.00 Uhr, Saal N004, in Sachen VI ZR 335/24 - Haftung des Impfstoffherstellers für im zeitlichen Zusammenhang mit einer Corona-Schutzimpfung aufgetretene Gesundheitsschäden
16. Februar 2026 (Montag)
2025 marks the Federal Court of Justice’s 75th anniversary
13. Februar 2026 (Freitag)
AnomChat data may be used to investigate serious criminal offences
13. Februar 2026 (Freitag)
No copyright protection for Birkenstock sandals
13. Februar 2026 (Freitag)
Defendant Lina E. convicted of left-wing extremist violent offences with binding effect
13. Februar 2026 (Freitag)
Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth wegen durch Erdrosselung der Ehefrau begangenen Mordes rechtskräftig
13. Februar 2026 (Freitag)
Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in drei tateinheitlichen Fällen rechtskräftig
12. Februar 2026 (Donnerstag)
Verhandlungstermin am 26. Februar 2026 um 10:00 Uhr in Sachen I ZR 123/25 (Rückkehrpflicht für Mietwagen)
12. Februar 2026 (Donnerstag)
Verhandlungstermin am 23. April 2026 um 11:00 Uhr in Sachen I ZR 289/25 (Videoüberwachung in der Wohnküche)
5. Februar 2026 (Donnerstag)
Revisionshauptverhandlung am 25. Februar 2026, 9:30 Uhr, in der Strafsache 2 StR 554/25 (Verurteilung eines früheren Referatsleiters beim Thüringer Oberlandesgericht wegen Untreue und Vorteilsannahme)
5. Februar 2026 (Donnerstag)
Verhandlungstermin am 26. Februar 2026 um 10:00 Uhr in Sachen III ZR 56/25 (Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wegen Verweigerung der Aufnahme einer sehbehinderten Patientin in Rehaklinik?)
5. Februar 2026 (Donnerstag)
Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Jurgeleit verstorben
3. Februar 2026 (Dienstag)
Wohnungsmakler schuldet Schadensersatz wegen Benachteiligung einer Mietinteressentin aus ethnischen Gründen
29. Januar 2026 (Donnerstag)
Unzulässigkeit einer gewinnbringenden Untervermietung von Wohnraum
28. Januar 2026 (Mittwoch)
Bundesgerichtshof legt dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen im Verfahren über Informationspflichtverletzungen im sog. "Dieselskandal" vor
28. Januar 2026 (Mittwoch)
Bundesgerichtshof legt dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen im Verfahren über Informationspflichtverletzungen im sog. "Dieselskandal" vor
28. Januar 2026 (Mittwoch)
Kartellrechtlicher Zwangslizenzeinwand gegen eine Klage wegen Patentverletzung bleibt erfolglos
27. Januar 2026 (Dienstag)
Revisionshauptverhandlung am 22. April 2026, 9:30 Uhr, in der Strafsache 2 StR 470/25 (Verurteilung wegen Gewalttaten im Aachener Rotlichtbezirk)
27. Januar 2026 (Dienstag)
Verurteilung eines Journalisten wegen Veröffentlichung von Beschlüssen aus einem Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder der Gruppierung "Letzte Generation" rechtskräftig
23. Januar 2026 (Freitag)
Verurteilungen wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer rechtsextremistischen Kampfsportgruppe als kriminelle Vereinigung weitgehend ohne Rechtsfehler
22. Januar 2026 (Donnerstag)
Verhandlungstermin am 18. März 2026 um 9:00 Uhr in der Sache IV ZR 184/24 (Wirksamkeit eines sogenannten kapitalmarktabhängigen Stornoabzugs bei Kündigung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen?)
22. Januar 2026 (Donnerstag)
Verhandlungstermin am 7. Mai 2026 um 9:00 Uhr in Sachen I ZB 58/25 (Zum markenrechtlichen Schutz der Farbe Orange für eine Baumarktkette)
21. Januar 2026 (Mittwoch)
Verkündungstermin am 22. Januar 2026, 14.30 Uhr, in der Sache 3 StR 33/25 (Hauptverhandlung: 27. November 2025)
21. Januar 2026 (Mittwoch)
Verhandlungstermin am 23. April 2026 um 9:00 Uhr in Sachen I ZR 96/22 (Zur Schutzfähigkeit des USM Haller Möbelsystems)
20. Januar 2026 (Dienstag)
Verurteilung zweier Brüder wegen Geiselnahme und der Beihilfe hierzu sowie wegen weiterer Gewalt- und Sexualdelikte rechtskräftig
19. Januar 2026 (Montag)
Verurteilung eines Berliner Arztes wegen Mitwirkung an einer Selbsttötung rechtskräftig
19. Januar 2026 (Montag)
Federal Court of Justice dismisses complaint against order for arrest filed by accused in remand detention for alleged participation in Nord Stream pipelines bomb attacks
15. Januar 2026 (Donnerstag)
Bundesgerichtshof verwirft Haftbeschwerde eines wegen mutmaßlicher Beteiligung an den Sprengstoffanschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten
15. Januar 2026 (Donnerstag)
Tatvorwurf des Mordes nach fehlerhaft durchgeführten Narkosen muss neu geprüft werden
14. Januar 2026 (Mittwoch)
Hearing scheduled for 13 March 2026 at 9.00 a.m. in Case V ZR 92/25 (Acquisition in good faith of a family archive where the loss of possession by the rightful owner may have been involuntary?)
14. Januar 2026 (Mittwoch)
Verhandlungstermin am 13. März 2026 um 9.00 Uhr in Sachen V ZR 92/25 (Gutgläubiger Erwerb eines möglicherweise abhandengekommenen Familienarchivs?)
14. Januar 2026 (Mittwoch)
No copyright protection for Birkenstock sandals
14. Januar 2026 (Mittwoch)
AnomChat data may be used to investigate serious criminal offences
14. Januar 2026 (Mittwoch)
Verhandlungstermin am 21. Mai 2026 um 9:00 Uhr in Sachen I ZR 111/25 (Reichweite des Halbteilungsgrundsatzes beim Erwerb eines Einfamilienhauses)
13. Januar 2026 (Dienstag)
Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord an Ehemann in Bärsbach rechtskräftig
13. Januar 2026 (Dienstag)
Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen wegen Totschlags an einem tunesischen Staatsangehörigen in Rickenbach aufgehoben
13. Januar 2026 (Dienstag)
Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen wegen Totschlags an einem tunesischen Staatsangehörigen in Rickenbach aufgehoben
13. Januar 2026 (Dienstag)
Verhandlungstermin am 12. Februar 2026 um 10:00 Uhr in Sachen I ZR 74/25 (Werbung für ärztliche Behandlung mit medizinischem Cannabis)
12. Januar 2026 (Montag)
Verhandlungstermin am 12. Februar 2026 um 10:00 Uhr in Sachen I ZR 74/25 (Werbung für ärztliche Behandlung mit medizinischem Cannabis)
12. Januar 2026 (Montag)
Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in Neuwagenkaufverträgen mit Verbrauchern im Fernabsatz
8. Januar 2026 (Donnerstag)
Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsunternehmens mit einer Mindestvertragslaufzeit, die mit der Freischaltung des Anschlusses beginnen soll, ist unwirksam
8. Januar 2026 (Donnerstag)
Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsunternehmens mit einer Mindestvertragslaufzeit, die mit der Freischaltung des Anschlusses beginnen soll, ist unwirksam
8. Januar 2026 (Donnerstag)
Urteil des Landgerichts Neuruppin wegen Bestechung des Geschäftsführers eines Abfallentsorgers gegen den Angeklagten rechtskräftig
5. Januar 2026 (Montag)
Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth wegen Angriffs auf einen Polizisten rechtskräftig
5. Januar 2026 (Montag)
Revisionshauptverhandlung am 14. Januar 2026, 9:30 Uhr, in der Strafsache 2 StR 277/25 (Verurteilung eines Arztes nach fehlerhaft durchgeführten Narkosen)
5. Januar 2026 (Montag)
Revisionshauptverhandlung am 14. Januar 2026, 9:30 Uhr, in der Strafsache 2 StR 277/25 (Verurteilung eines Arztes nach fehlerhaft durchgeführten Narkosen)
5. Januar 2026 (Montag)

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